Die Menschenrechte der aus ihren Heimatländern Flüchtenden müssen geachtet werden und die Interessen der Menschen in den europäischen Aufnahmeländern an stabilen Lebensverhältnissen müssen gewahrt bleiben!

Dies war der Konsens der Delegierten des Landesverbands Bayern auf der Landesversammlung in Ansbach nach intensiver Befassung mit den massiven Problemen, welche die Flucht von Menschenmassen aus dem Nahen Osten nach Europa mit sich bringt. Zehntausende von Menschen verlassen Tag für Tag und Monat für Monat ihre Heimat, getrieben von Hunger und Durst, vertrieben von politischen Fanatikern, menschenverachtenden Despoten, in Todesgefahr, in der Angst, vergewaltigt oder ermordet zu werden, oder aus Angst vor der Hoffnungslosigkeit der Zukunft im Heimatland und der Sehnsucht nach einem besseren Leben, einem Leben, wie es die Staaten der Europäischen Union bieten können. Die Schreckensbilder sind uns gegenwärtig! Am ersten Wochenende im Mai 2015 gehen in Italien 6.400 Menschen an Land. Angeschleppt von Banden, Schleuser- und Verbrecherbanden, die aus jedem auf die Freiheit hoffenden Flüchtling zwischen 7.000 und 20.000 Euro herauspressen. Und die Flüchtlinge werden von diesen vorsortiert: Wer eignet sich für Menschenhandel, wer für Drogenhandel und wer für Prostitution?
Ob diese Menschen die sicheren Küsten Südeuropas je sehen werden, je Land betreten oder ertrinken werden, ist diesen kriminellen Zellen, die sich das Milliardengeschäft aufteilen, egal. Den „stummen Schrei“ der im Mittelmeer Ertrinkenden hören wir nicht. Ob wir hier die Menschen, die schließlich gerettet werden und in Europa ankommen, aufnehmen, unterbringen können und zu ernähren vermögen, ist den Clans von Verbrechern ebenfalls gleichgültig.
Wir Europäer haben klare Regeln, wir haben die Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen – seit Dezember 1948! Diese Erklärung, die den Menschen ein Recht auf menschliche Behandlung in allen Lebenslagen garantieren soll, ist nicht nur das leuchtende Markenzeichen für Freiheit und menschenwürdiges Leben, nein die Menschenrechte als Verkörperung der Menschlichkeit sind unsere, der Deutschen und der Europäer „raison d‘ état“, Staatsräson. Für uns festgeschrieben in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, verabschiedet von den Vätern des Grundgesetzes 1949.
Dieses Grundgesetz der Bundesrepublik bindet uns durch seine Artikel 1 bis 4 und ist uns zwingende Verpflichtung, das Recht auf Asyl und menschenwürdige Behandlung zu beachten, unmittelbar so wie es die UN Charta in den Artikeln 14 und 22 vorsieht. Diese Grundrechte können im Gegensatz noch zur Weimarer Verfassung auch nicht durch Einzelakte außer Kraft gesetzt werden!

Es geht nicht an, dass tausende von Menschen auf der Flucht sterben; deshalb bedarf es eines umfangreichen europäischen Rettungsprogramms.

Als Gegengewicht müssen wir aber auch sicher sein, dass die Rechte von Schutz- und Unterstützung Suchenden nicht missbraucht werden; nicht missbraucht werden zur Ausübung von klassischen Verbrechen im Mafia-Stil; zu Erpressung und Mord, Terror und Betrug gegenüber Sozialämtern und Finanzämtern, also den Steuerzahlern in Deutschland und Europa. Und das Grundgesetz schließt nicht aus, dass wir Kontrolle ausüben, wo unser Staat Schutz bietet und Leistungen erbringt.
Das ist unsere Forderung als Europa – Union, als die größte Bürgerbewegung Europas: Schutz und menschenwürdiges Leben den Personen bieten, die zu uns geflüchtet sind, aber Kontrolle über Asylberechtigung, Aufenthaltsrecht und Bezugsberechtigung von Leistungen auszuüben. Dazu bedarf es aller Anstrengungen, um diese Personen in unsere Gesellschaft und unseren Arbeitsmarkt zu integrieren, beispielsweise die Schaffung neuer Arbeitsplätze bei Verwaltungsgerichten, Sozial- und Landratsämtern, im Auswärtigen Dienst und bei der Polizei.
Darüber hinaus gilt: Wir wollen verhindern, dass immer mehr Menschen auf kriminellem Weg kommen, deshalb müssen wir die mafiösen Schleuserbanden zerschlagen und zerstören! Das ist schwierig, denn wie sollen europäische Staaten Banden in Libyen, Mali, oder dem Bürgerkriegsland Syrien zerstören? In Ländern also, in denen es keine staatlichen Ordnungsstrukturen gibt. Hier gilt es dort anzusetzen, wo wir schon seit Jahren erfolgreich tätig sind. Der Menschengerichtshof in Den Haag hat hervorragende Arbeit geleistet. Gelder von Bossen und Despoten, die in Mailand oder New York wohnen, können eingefroren werden. Es gibt immer einen Weg. Wir, die Europa – Union, fordern die Regierungen Europas auf, gemeinsam ein klares Handlungsprofil zu erstellen und die Banden zu zerschlagen. Wir wollen unseren Rechts- und Sozialstaat erhalten, deshalb müssen wir ihn wehrhaft verteidigen.
Schließlich: Geld und Anstrengungen sind nötig, um es den Flüchtlingen zu ermöglichen, in Ihrer Heimat zu bleiben. Jeder Staat der Europäischen Union sollte sich einen Staat der Dritten Welt als Partner suchen, den er aufbaut. Und unsere Steuergelder müssen auch da ankommen, wo sie gebraucht werden, bei den Menschen in ihren Heimatländern, und zwar bei jedem dortigen Bürger direkt, nicht in die Hände von Banden- oder Clanchefs. Deshalb: warum nicht den jungen Flüchtlingen hier bei uns eine qualifizierte Ausbildung bieten und sie mit einem Startkapital, auf welches nur sie selbst als Aufbauhilfe Zugriff haben, ausstatten? Das ist die bessere Alternative als Flucht nach Deutschland, Sozialhilfe und Transfer der gewährten Hilfsgelder an die Angehörigen im Heimatland.
Nur eine langfristige Bereinigung des Nord- Südkonflikts wird den Menschen, die zu uns flüchten wollen, die Früchte der UN – Charta gewähren. Das ist der laut herausgerufene Apell der Delegierten der Landesversammlung der Europa – Union 2015 in Ansbach.

Beschlossen von den Delegierten am Weltflüchtlingstag 2015, dem 20.Juni 2015.