Seit 1.Dezember 2024 befinden sich die von den Mitgliedstaaten vorgeschlagenen und vom Europäischen Parlament gebilligten Kommissionsmitglieder im Amt und lösten teilweise ihre Vorgänger ab. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen wurde bereits im Juli 2024 vom Europäischen Parlament gewählt und war für das weitere Vorgehen und Bildung einer neuen Kommission verantwortlich. Bevor sie jedoch ihr Amt antreten können, müssen sie sich nach je zugesprochenen politischen Bereichen einer Anhörung in den jeweiligen Fachausschüssen des EP stellen und zugleich auch ihre politischen Vorstellungen darlegen, ein Vorgang, welchen die Mitgliedstaaten nicht kennen.
Nach der Durchführung dieses Verfahrens erfolgt die Billigung der Kommissionsmitglieder (nicht Kommissare) durch das Europäische Parlament. Amtszeit: 5 Jahre. Vor Amtsantritt verpflichten sich Präsidentin und die Mitglieder der Kommission unter Ausschluss von Parteiinteressen vor dem Europäischen Gerichtshof im Rahmen einer feierlichen Erklärung (keine Vereidigung) gemäß Grundlage der EU-Verträge: ihre Amtstätigkeit in voller Unabhängigkeit zum allgemeinen Wohl der Gemeinschaft auszuüben; keine Anweisungen bei Erfüllung ihrer Pflichten von den EU- Mitgliedstaaten anzufordern noch entgegen zu nehmen; während ihrer Ausübung und nach dessen Ablauf ihrer Amtstätigkeit bei Annahme gewisser Tätigkeiten oder Vorteile ehrenhaft und zurückhaltend zu sein.
Als „Hüterin der Verträge“ unterbreitet die Kommission gemäß ihrer vertraglichen Zuständigkeit dem Parlament und Ministerrat Vorschläge, welche ihren parlamentarischen Lauf nehmen. Neu hinzu kam im Rahmen die in EU- Verträgen verankerte Politik zu überwachen, die Harmonisierung von Waffenkäufen (möglicher europäischer Binnenmarkt) und Raumfahrt. Ebenso dürfen keine Vertragsverletzungen mittels Verstöße gebilligt werden. Um sie zu beheben führte mancher Streit zum Europäischen Gerichtshof. Im Rahmen einer Fortsetzung der europäischen Integration, muss es Aufgabe der Europa- Union sein, sich dafür zu engagieren, dass aus der vom Volk gewählten EU Parlament eine „Europäische Regierung“ samt Spitzenkandidaten hervorgeht, um wie schon vorgekommen, Parteizerwürfnisse zu vermeiden und somit der bisherige Status der Kommission hinfällig wird.
Anton Frhr. v. Cetto
Stv. Landesvorsitzender