Zu diesem Thema konnten als Fachleute die Referenten Prof. Dr. Hans Paul Bisani, Bundesbankdirektor a. D., sowie Rechtsanwalt und Steuerberater Christian Gernoth gewonnen werden. Die Kreisvorsitzende, Christine Eder, freute sich, dass der Kanzler der Technischen Hochschule, Herr Dr. Gregor Jaburek, sowie Herr Thomas Erndl, der neue Bundestags-Direktkandidat der CSU, sich die Zeit nahmen, ein Grußwort an die anwesenden Mitglieder und Gäste zu richten.

Am 23. Juni 2016 stimmte eine knappe Mehrheit der Briten für einen Austritt aus der EU. Welche Auswirkungen der sog. „Brexit“ hat, beschäftigt alle Bürger.

Im ersten Beitrag referierte Prof. Dr. Bisani über volkswirtschaftlichen Auswirkungen des Brexits. Was die Austrittsverhandlungen der EU mit Großbritannien (GB) bringen werden, bleibe nach seiner Ansicht abzuwarten. Fest stehe: Zwischen Deutschland und Großbritannien gäbe es traditionell enge wirtschaftliche Beziehungen und GB ist nach den USA zweitwichtigstes Zielland deutscher Direktinvestitionen. Beide Länder zusammen kommen auf knapp 40 % des EU-Bruttoinlandsprodukts.

  • höhere Kosten für die Logistik
  • mehr Bürokratie und ggf. wieder Zölle
  • Zunahme von politischer und rechtlicher Unsicherheit
  • ggf. Anpassung der eigenen Lieferketten
  • Verlagerung von Produktionskapazitäten
  • ggf. neue Kennzeichnungspflichten bei Waren bzw. neue Zertifizierungen

 

Wie bei jeder Trennung entstehen beim Brexit zudem erhebliche Scheidungskosten, die letztendlich auch den deutschen Steuerzahler belasten könnten!

Herr Christian Gernoth führte in seinem Beitrag aus, dass Großbritannien mit dem Brexit nicht mehr an den EU-Steuersatzrahmen gebunden ist. Ferner solle in GB die Mehrwertsteuer gesenkt werden. Deutsche Importe aus GB stellten künftig keine innergemeinschaftlichen Erwerbe dar und unterlägen damit der Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zöllen. Zölle und höherer Verwaltungsaufwand trifft aber auch die deutschen Exporte nach GB! Besonders hart werde der Brexit britische Gesellschaften mit Verwaltungssitz in Deutschland treffen. Beispielsweise könne derzeit niemand sagen, ob die britische Unternehmensgesellschaftsform „Limited“ in Deutschland auch weiterhin als Kapitalgesellschaft anerkannt wird. Dies aber könnte zur Folge haben, dass deutsche Gesellschafter einer Limited künftig persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen würden haften müssen.