In der Hoffnung auf Frieden und Freiheit überqueren immer mehr Menschen die europäischen Grenzen. Sie fliehen aufgrund von Diktatur, Verfolgung, Bürgerkrieg, Armut oder sozialem Elend aus ihren Herkunftsländern. Besonders die Zunahme der kriegerischen Auseinandersetzungen im Nahen Osten und in Nordafrika erhöht den Druck an den Außengrenzen der Europäischen Union. Hinzu kommt noch die große Zahl an Flüchtlingen aus Syrien, welche seit Monaten vor dem IS fliehen.

Laut der EU-Grundrechtecharta liegt es in der gemeinsamen Verantwortung der EU, auf die jüngsten Tragödien zu reagieren und den Asylsuchenden einen menschenwürdigen Schutz zu gewähren. Ein gemeinsamer europäischer Ansatz, um den Zustrom Asylsuchender zu begegnen, ist in diesem Zusammenhang dringend nötig.
Es bedarf einerseits einheitlicher rechtlicher europäischer Rahmenbedingungen, andererseits einer Stärkung der dezentralen Kompetenzen, um auf lokaler Ebene dem Zustrom an Flüchtlingen gewachsen zu sein. Aufnehmende Städte und Gemeinden brauchen dringend Unterstützung und Entlastung, häufig sind sie mit dem großen Zustrom von Asylsuchenden völlig überfordert.
In Bayern ist die Lage momentan besonders prekär, da Bayern Endpunkt zweier Hauptachsen ist, auf denen täglich hunderte Flüchtlinge nach Deutschland gelangen. Sie kommen entweder über Italien aus Nordafrika, oder über den Balkan aus dem Nahen Osten nach Europa, um Asyl zu suchen.
Um die aktuellen Asyl- und Flüchtlingsfragen in Bayern zu bewältigen, fordert die Europa-Union Bayern:

Eine schnelle Umsetzung des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“
Im Juni 2013 hat das Europäische Parlament eine neue Richtlinie (2013/32/EU) angenommen, welche gemeinsame Standards in der Asylpolitik festlegt und ab Mitte 2015 ein europaweites einheitliches Asylantragsverfahren schaffen soll.
Mit den neuen Standards gehen einige Verbesserungen für Asylsuchende einher: Das gilt gerade für die Rechte Minderjähriger und für den schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt, der Asylsuchenden ermöglicht werden soll. Gleichzeitig sollen Sachbearbeiter besser geschult und Verfahren beschleunigt werden.
Das zentrale Element der gemeinsamen Europäischen Asylpolitik (GEAS) ist jedoch die überarbeitete Dublin-Verordnung. Sie besagt, dass nur der Mitgliedsstaat, den der Asylsuchende zuerst betreten hat, für die Prüfung des Asylantrags zuständig ist. Diese Änderung begrüßen wir sehr, denn damit wird eine eindeutige Zuweisung der Asylanträge in Europa möglich. Wir fordern eine zügige und lückenlose Umsetzung der Reformen, um Bayern schnellstmöglich zu entlasten.

Eine zügige und dezentrale Hilfe für Flüchtlinge in Bayern
Die momentane Situation in den bayerischen Erstaufnahmeeinrichtungen ist elend, sie sind völlig überlaufen und die meist ehrenamtlichen Mitarbeiter sind mit der großen Zahl an Flüchtlingen überfordert.
Deshalb bedarf es dringend einer dezentralen Stärkung der Entscheidungsbefugnisse der Regierungsbezirke und der Landkreise, damit Entscheidungen schneller umgesetzt und Verfahren beschleunigt werden können. So kann eine schnellere und vernünftige Unterbringung der Flüchtlinge erfolgen.
Es müssen alle Anstrengungen unternommen werden, die einzelnen Asylverfahren zu beschleunigen. Menschen, die eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten haben, sollen so schnell wie möglich Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Asylsuchende, deren Antrag abgelehnt worden ist, müssen zügig in ihre Heimatländer zurückgeführt werden, damit Platz für weitere Flüchtlinge geschaffen werden kann.

Ein starkes Engagement in der Unterstützung regionaler Schutzprogramme
Politische und wirtschaftliche Instabilität sind vielfach die Hauptursache für Migration. Daher unterstützt die Europa-Union alle Anstrengungen, um Fluchtursachen bereits vor Ort zu begegnen und vorzubeugen. Es ist eine dringende Aufgabe der Europäischen Kommission, präzise Lösungsvorschläge zu liefern, um diese Auslöser aktiv vor Ort angehen zu können.
Um regionale Schutzprogramme auszuweiten, müssen jedoch auf europäischer Ebene dringend weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die bisher dazu bereitgestellten Gelder reichen bei Weitem nicht aus. So benötigt beispielsweise das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR feste Zusagen, um sein regionales Engagement in Krisengebieten zu verstärken.
Die Europa-Union geht davon aus, dass durch eine Verbesserung der jeweiligen Situation vor Ort der Druck auf das europäische Asylsystem abnehmen wird. Dies wird auch für Bayern langfristige positive Folgen mit sich bringen, daher setzen wir uns für ein starkes Engagement in regionale Schutzprogramme ein.

Begreifen der Migration als Chance für den Europäischen Arbeitsmarkt
Zuwanderung wird für den zukünftigen europäischen Arbeitsmarkt von großer Bedeutung sein, vor allem im Hinblick auf die rückläufige demographische Entwicklung Europas.
Daher begreift die Europa-Union die Migrationsströmen nach Europa auch als Chance für lokale Arbeitsmärkte. Es gilt den Zustrom von gut ausgebildeten Menschen zu fördern und deren Zugang zu einer Beschäftigung schnellstens zu ermöglichen. Selbstverständlich ist eine Differenzierung zwischen Arbeitsmigranten und Menschen, die als politische Flüchtlinge nach Europa kommen, notwendig.
Momentan besteht in der EU jedoch noch keine einheitliche Gesetzgebung, welche die Bedingungen der Einreise und des Aufenthalts von Drittstaatsangehörigen, die in der EU arbeiten möchten, regelt. Wir erwarten deshalb von der EU-Kommission, den europäischen Binnenmarkt auch in dieser Hinsicht weiter auszubauen und den Zugang von gut ausgebildeten Migranten zum europäischen Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Eine gerechte Verteilung von Flüchtlingen
Europäische Regelungen, die eine gerechte Verteilung von Flüchtlingen betreffen, sind dringend notwendig. Mit Hilfe von Flüchtlingskontingenten, welche auf die Mitgliedsstaaten verteilt werden, können Länder wie Italien entlastet werden. Damit erzielen wir eine gerechte und solidarische Lastenverteilung in der Europäischen Union. Nur wenn wir ein faires Verteilungssystem und einen verlässlichen Mechanismus zur Feststellung von konkreten Überforderungssituationen einzelner Mitgliedstaaten aufbauen, können wir die Europäische Flüchtlingspolitik einen großen Schritt voranbringen.

Zusätzliche Grenzkontrollen nur in Ausnahmefällen
Das in Europa geltende „Dublin-System“, nach dem sich jeder Flüchtling nur in dem EU-Land um Asyl bewerben darf, in dem er ankommt, wird derzeit vor allem von Italien nicht beachtet. Dort ankommende Flüchtlinge können ungehindert über Österreich nach Deutschland und Bayern gelangen. Im Rahmen des Schengener Abkommens dürfen daher nur in Ausnahmefällen zusätzliche Grenzkontrollen möglich sein, wenn die EU-Kommission diese genehmigt hat.

Stärkung der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (Frontex)
Die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (Frontex), als Instrument der europäischen Solidarität auf dem Gebiet des Grenzmanagements, muss gestärkt werden. Nur so können wir ein koordiniertes Vorgehen auf europäischer Ebene erreichen. Frontex unterstützt die Mitgliedstaaten in erster Linie bei der Ausbildung von nationalen Grenzschutzbeamten. Daneben erstellt sie Risikoanalysen und koordiniert gemeinsame Rückführungsaktionen.

11.12.2014

Europa-Union Bayern
Der Landesvorstand