Der Vorsitzende der Europa-Union Aschaffenburg Dieter Schornick organisierte seine zweite Straßburg-Bildungsreise zum Europarat und dem Europäischen Parlament am 07. und 08.03.2016.

Der Weg führte die Teilnehmer am ersten Tag zu einem Besuch in den Europarat. Er ist ein Forum für Debatten über allgemeine europäische Fragen. Seine Satzung sieht eine allgemeine Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zur Förderung von wirtschaftlichem und sozialem Fortschritt vor. Der Europarat hat die Aufgabe, einen engeren Zusammenschluss unter seinen Mitgliedern zu verwirklichen. Die Amtssprachen sind Englisch und Französisch, wobei immer weniger Französisch gesprochen wird. Er wurde am 5. Mai 1949 in London mit den 10 Ländern Irland, GB, Frankreich, Italien, Belgien, NL, Luxemburg, Schweden, Norwegen und Dänemark gegründet. Die Bundesrepublik Deutschland trat dem Gremium am 2. Mai 1951 bei. Österreich erlangte 1956, die Schweiz 1963 die Mitgliedschaft. Bis auf drei Ausnahmen gehören mittlerweile alle europäischen Staaten dem Europarat an. Der Heilige Stuhl besitzt lediglich einen Beobachterstatus im Ministerkomitee. Weißrussland ist seit 1993 Beitrittskandidat, darf aber wegen der noch im Land bestehenden Todesstrafe kein Mitglied werden. Die Aufnahme des Kosovo kommt erst in Betracht, sobald dessen Status völkerrechtlich geklärt ist. Nach der Abstimmung über die Zugehörigkeit der Krim zu Russland hat der Europarat im April 2014 mit einer Mehrheit von 145 Stimmen bei 21 Gegenstimmen und 22 Enthaltungen den 18 russischen Abgeordneten vorläufig das Stimmrecht entzogen. Außerdem ist Russland bis auf weiteres aus den Führungsgremien der Versammlung ausgeschlossen.
Seit 1993 widmet sich der Europarat verstärkt der Wahrung der demokratischen Sicherheit. Dazu zählt insbesondere:
– der Einsatz für die Menschenrechte
– die Sicherung demokratischer Grundsätze sowie rechtsstaatliche Grundprinzipien
– Bekämpfung des Terrorismus mit dem Expertenkomitee des Europarates zur Terrorismusbekämpfung
– Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts
– Förderung der kulturellen Zusammenarbeit

Insgesamt sind 820 Mio. Menschen im Europarat vertreten.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gilt als „Flaggschiff“ des Europarats mit unmittelbarer Relevanz für die Menschen in Europa. Die Bürger der Mitgliedstaaten können sich mit Individualbeschwerden an den EGMR wenden, wenn sie sich in ihrem Land in ihren Rechten auf Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt sehen.
Am zweiten Tag konnte die Reisegruppe an einer sehr interessanten Aussprache im Europäischen Parlament mit der Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini teilnehmen, die es schaffte nach zähen zweijährigen diplomatischen Verhandlungen mit allen Kriegsparteien einen Waffenstillstand für Syrien auszuhandeln! Sie bekam sehr viel Beifall von den Abgeordneten für Ihre tolle Leistung und Ihren unermüdlichen Einsatz. Sie betonte, dass der Waffenstillstand auf sehr wackeligen Beinen steht und von allen Seiten größte Anstrengungen unternehmen werden müssen, um eine dauerhafte Lösung für den Nahen Osten zu finden.
Leider ist derzeit der Zusammenhalt innerhalb der EU sehr schwach, betonte MdEP Kerstin Westphal in dem einstündigen Gespräch, das wir mit ihr hatten. Dementsprechend sind alle Bürgerinnen und Bürger in diesen schweren Zeiten gefordert, sich mehr denn je für Frieden, Freiheit, Demokratie und Menschenrechte in Europa einzusetzen.