Die Europäische Union achtet den Status der Kirchen, weltanschaulichen Gemeinschaften und religiöse Vereinigungen bzw.Gemeinschaften in den Mitgliedstaaten nach deren Rechtsvorschriften. Sie pflegt mit diesen Kirchen und Gemeinschaften in Anerkennung ihrer Identität und ihres besonderen Beitrages, einen offenen transparenten und regelmässigen Dialog und die Kommission war das erste Organ, welches eine informelle Beziehung zu ihnen aufnahm sowie institutionalisierte.

Seit 1983 hatte sie eine Kontaktperson für Kirchen, Religionen und Weltanschauungsgemeinschaften zur Verfügung gestellt und unter Kommissionspräsident Gaston Thorn ( L – 1981 – 1985 ) auf Empfehlung des Generalsekretärs der Kommission Emil Noell ein Verbundsystem zu den Kofessionen aufgebaut, welches beim Generalsekretariat angesiedelt war. Im Rahmen dieses Verbundsystemes hatten die Berater die Voraussetzungen festzustellen sowie Grundsätze zu erarbeiten, in welchen Politikbereichen die religiösen Organisationen an einer systematischeren Zusammenarbeit mit der Kommission interessiert sind. Unter Kommissionspräsident Jaques Delors ( F – 1985 – 1995 ) fand eine Umstrukturierung statt. Er setzte einen dem Generalsekretariat zugeordneten “ Think Tank “ ein, welcher in seiner Arbeit unabhängig ist. Nicht unerwähnt bleiben kann, dass auch die Nachfolger Delors hinsichtlich Zuordnung zum Generlsekretariat oder direkt dem Präsidenten unterstellt eine Umstrukturierung fortgesetzt haben. Jaques Delors erkannte, dass es der EWG an einem Herz und einer Seele fehle und somit die relgiöse Dimension mit den politischen Zielen Europas verbunden werden müsste, welches zu einer Errichtung eines Programmes “ Europa eine Seele geben “ führte. In dessen Rahmen fanden zahlreiche Treffen statt und die Kirchen hatten Gelegenheit, inhaltliche Schwerpunkte der für sie relevanten Themen auf die Tagesordnung zu bringen. Daraus resultierend entstand ein Förderprogramm der Europäischen Union “ Soul – Initiative “ ( Seele ) für Projekte die von Religions und Weltanschauungsgemeinschaften durchgeführt wurden, eine Initiative des Kommissionspräsidenten. Förderwürdig waren Projekte, die europäisch ethisch bzw.spirituell oder freiheitlich ausgerichtet waren. In das jeweilige Projekt mussten verschiedene religiöse und humanistische Gruppen einbezogen werden. Die Finanzierung erfolgte über entsprechende Haushaltslinien der Kommission, da keine rechtliche Grundlage. Inzwischen wurde das Programm der heutigen laufen – den politischen Entwicklung angepasst. Hinsichtlich der Rechtsprechung – zugleich Religionsrecht – durch den Europäischen Gerichtshof, unterliegen die Kirchen seit den 1970 -er Jahren dem Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechtes, sofern sie als Teil des Wirtschaftslebens angesehen werden können. Seit 1970 unterhalten der Vatikan – als Universalkirche – mit einem Nuntius ( Botschafter ) und die Europäische Union mit einem Botschafter/in diplomatische Beziehungen. Weitere Kirchen als Intressenvertretung ( nicht Lobbyisten ) befinden sich die Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa, orthodoxe, methodistische, anglikanische, altkatholische und weitere Konfessionen, welche an einem Dialog mit der Kommission und Parlament interessiert sind. Im Rahmen der ersten Direktwahlen zm Europäischen Parlament entstand 1979 die Kommission der Bischofskonferenzen der EG/EU – COMECE ( Commissio Episcopatum Communitatis Europensis ), deren Präsident Kardinal Erzbischof Jean – Claude Hollerich, Luxemburg ist. Ihre Arbeitsthemen überspannen die Politik der Europäischen Union insbesondere durch die katholische Sozialehre inspiriert und drücken sich in Form von Stellungnahmen als indirekten politischen Einfluss aus. Unter dem Gründungspräsidenten Kardinal Erzbischof Reinhard Marx, München – Freising, legte sie 2012 ein Dokument mit der Aufforderung an die Europäische Union auf Grundlage des Konzeptes der sozialen Marktwirtschaft, diese zu einer internationalen “ Solidaritäts und Verantwortungsgemeinschaft “ weiter zuentwickeln. Ebenso nahm sie auch Einfluss zur Formulierung eines Kirchenartikels in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union ( 2000 ), welches leider erfolglos blieb. Schliesslich kann festgestellt werden, dass es richtig war und ist, einen ständigen Dialog der Konfessionen mit der Europäischen Union anzustreben, deren Verdienst dem ehemaligen Kommissionspräsidenten Jaques Delors zu zuschreiben ist. Durch ihren direkten Einfluss auf die Europapolitik tragen die Kirchen zur Wahrung der Werte auf die sich die Union gründet ( Artikel 2 – Lissaboner Vertrag ) bei. Durch ein christlich verstandenes Staats und Ordnungsdenken kann die Europäische Union als Friedensgemeinschaft im Geiste des Friedensnobelpreises sich in Zukunft behaupten und auch als Vermittler in Weltkonflikten fungieren und dazu braucht sie eine “ Seele “ .

Anton v.Cetto
stv.Landesvorsitzender Europa-Union Bayern